Vergnügungssteuer Ägypten
Das ägyptische Parlament hat eine sogenannte Vergnügungssteuer verabschiedet. Ab dem 16. Juli 2023 muss diese Steuer an das ägyptische Finanzamt abgeführt werden.
Leider gilt diese Vergnügungssteuer auch für alle Tauchdienstleistungen. Das bedeutet, dass 10%% der Einnahmen aus allen Tauchdienstleistungen an das Finanzamt abgeführt werden müssen.
Das betrifft nicht nur uns als ORCA Dive Clubs, sondern auch alle anderen Tauchzentren am Roten Meer.
Wir sind nun verpflichtet, die Einnahmen täglich dem Finanzamt zu melden und diese Steuer an den Staat abzuführen.
Daher sind wir gezwungen, eine zusätzliche 10%% Steuer vor Ort auf alle Tauchdienstleistungen wie Hausriff, Fahrten mit Zodiac/Tauchbooten und Tauchkurse zu erheben.
Leider gilt diese Steuer auch für bestehende Buchungen sowie Buchungen über Agenturen und Reiseveranstalter.
Diese Regelung gilt für alle Gäste vor Ort ab dem 15.08.2023 (Check-in-Datum 15.08.2023). Für alle anderen Dienstleistungen gibt es keine 10%% Zusatzsteuer.
Die bereits bestehende gesetzliche Mehrwertsteuer von 14%% ist weiterhin in unseren Preisen enthalten.
Zahlbar vor Ort in bar (EUR/USD/EGP) oder per Kreditkarte (Master/Visa).
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